Spenden
Alle Spenden gehen ohne Abzüge zu unseren Programmen und Einrichtungen für die Kinder.
Der eingetragene gemeinnützige Verein „Partnerschaft für Afrika e.V.“ ist berechtigt, steuerabzugsfähige Spendenquittungen für Zuwendungen im Rahmen des Satzungszweckes auszustellen.

